Altes REWE- und Netto-Gelände

(hk) Keine Beschlüsse gab es zu den Anträgen der UFL-Fraktion in der Ratssitzung am 12.09.2019, auf das Gelände des ehemaligen REWE und das des Nettos eine Vorkaufs-rechtssatzung zu erlassen.

Die BfU begrüßt den Vorstoß, durch Vorkaufsrechtsatzungen Undenheim als Dorf weiterentwickeln zu können. Leider wurde der Versuch, über diesen Weg Handhabe über die besagten Gelände zu bekommen, unzureichend vorbereitet. Die Begründungen sind  laut Verbandsgemeindeverwaltung für den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nicht ausreichend.

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