Infoblatt Dezember 2018
Faktencheck: Haus der Gemeinde
Fairer Umgang mit Informationen: AZ-Artikel vom 24.10.2018
(cs) Der AZ-Artikel „Muss Undenheim zum Haus der Gemeinde neu abstimmen?…“ gibt insbesondere im letzten Abschnitt ausschließlich die Äußerungen eines Ratsmitgliedes wieder. Dadurch besteht die Gefahr, eine Meinung zu Fakten zu machen: So habe beispielsweise die Befragung der Vereine ergeben, „dass ein Bedarf für ein Haus der Gemeinde nicht bestehe.“ Diese Aussage ist nicht korrekt, da im Anhang des entsprechenden Protokolls (Vereinsringsitzung, Protokoll vom 12.11.2017) nachzulesen ist, dass Bedarf von jährlich wie Jahreshauptversammlung/ Weihnachtsfeiern, über zweimal pro Monat bis zu akutem regelmäßigem Bedarf von zwei Vereinen mit insgesamt ca. 10 Wochenstunden, potentiell mehr, zu Protokoll gegeben wurden. Allein diese Vereine würden in der Hauptnutzungszeit von 19-21 Uhr mit ihrem akuten Bedarf sämtliche Wochentage abdecken.
Der Artikel äußert auch, „WLU, SPD und CDU hätten sich als Standort für ein Haus der Gemeinde dafür ausgesprochen, den Ortsmittelpunkt zu stärken.“ Von den 26 Auskunft-gebenden Vereinen haben auf die Frage „Was wäre aus der Sicht Ihres Vereins/ Organisation der optimale Standort?“ vier Vereine eine Ortsrandlage bevorzugt. Die Beiden Vereine mit dem angemeldeten Bedarf gehören zu dieser Meinungsgruppe. Genannte Gründe sind Parkplatzmöglichkeiten und weniger starke Strapazierung des Dorfmittelpunktes. Elf Vereine haben keine Präferenzen angegeben und elf Vereine, die mit einer Ausnahme alle gar keinen Bedarf anmeldeten, setzen eine klare Präferenz auf die Ortsmitte – sollte ein Bedarf für andere Vereine bestehen. Die Meinungen der Anwohner der Ortsmitte bleiben bei diesen Darstellungen unberücksichtigt.
Im Weiteren: „Es solle ohne Zeitdruck nach geeigneten Standorten gesucht werden, und die finanziellen Mittel sollen nicht für ein Haus der Gemeinde am neuen Sportplatz ausgegeben werden.“
Da in dem Artikel kein ausreichender Bedarf für zusätzliche Räumlichkeiten gesehen wird, fehlt die Argumentation, warum nach geeigneten Standorten überhaupt gesucht werden sollte.
Sollte also doch ein Bedarf gesehen werden (durch Vereine s.o. zzgl. Nutzung durch Gemeindeverwaltung, sowie Private und Gewerbetreibende), sollte eine sachliche Abwägung zwischen dem geplanten Standort und einem möglichen Standort in der Ortsmitte vorgenommen werden, den wir hier stichpunktartig nachreichen wollen:
Der Standort auf dem Sportplatzgelände zeichnet sich neben der Verfügbarkeit (Gegenüber alternativen Standorten in der Ortsmitte) durch hohe Synergien und damit durch geringe Investitionskosten für hohen Nutzen aus: Mitnutzung (Heizung, WC, Parkplätze, Erschließung), Mitnutzung durch Erlebnisfeld, Erholungsraum Eisweiher (WC, Raum), keine zusätzlichen Grund/ Gebäudeerwerbsverhandlungen/-kosten.
Barrierefreiheit, geringere mögliche Lärmbelastung durch Ortsrandlage (gegebenenfalls Möglichkeiten zur Lärmreduktion über Lärmschutzwall gegeben) und zukünftig gute Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel (Buswendeschleife mit Haltestelle) direkt an der Goldbach-Halle sind weitere häufig nicht genannte Vorteile.
Dem gegenüber stehen für einen Standort in der Ortsmitte eine potentielle Belebung des Ortskerns und die bessere fußläufige Erreichbarkeit.