Infoblatt August 2018

 
 

BfU-Gedanken zum Haus der Gemeinde

 
Kommentar von Daniel Labbé
 
(dl) Der Name „Haus der Gemeinde“ wird seitdem Beschluss zum Sportplatzneubau in allen Medien und auch zwischen den Mitbürgern/innen kommuniziert und genutzt. Dabei ist sicherlich nicht allen klar, was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff des „Haus der Gemeinde“ bzw. der vielen vorher genutzten Namen.

Bei dem Namen „Haus der Gemeinde“ oder „HdG“ sowie den vorherigen Namensbegriffen, wie Haus der Vereine usw. geht es stets immer um den gleichen Gedanken: Ein Haus, welches Raum für alle Mitbürger/Mitbürgerinnen und deren Interessen bietet.

Schaut man sich die derzeitige Lage der verfügbaren Räumlichkeiten für Vereine, Gemeinde, VHS, Gewerbetreibende und Private in Undenheim an, stellt man fest, dass Undenheim zwar einiges hierfür bietet, aber stellt man zeitgleich das riesige Vereins- und Gemeinschaftsleben, sowie die zahlreichen privaten Feste gegenüber, so sehen wir als BfU Bedarf.

Des Weiteren stellen sich für Vereine und Privatpersonen immer wieder die Frage nach der benötigten Größe, dem Nutzen sowie auch nach den anfallenden Kosten. Hierdurch entfällt häufig die ein oder andere Location, welche in der Gemeinde verfügbar wäre, bereits im Vorfeld.

Der Plan zum Haus der Gemeinde würde bei Umsetzung ein vom Sportbetrieb entkoppeltes separates Gebäude mit Raum für 80 Sitzplätze für die bereits genannten Benutzer bieten. Als weiterer wesentlicher Nutzen könnte der verfügbare Raum als Proben-, Sitzungs- und Veranstaltungsraum dienen. Um diesen kompletten Nutzen zu gewährleisten würde eine kleine Küche zu diesem Zweck ergänzt werden.

Ein Vorteil, der sich durch den gemeinsamen Bau mit der neuen Sportanlage bieten würde, wäre die mögliche Einsparung sich überschneidender Kosten, die jedes Gebäude für sich benötigen würde. Genau diese überschneidenden Kosten könnten durch die räumliche Nähe zueinander jeweils zu einer gemeinsamen Anforderung verschmolzen werden. So könnte eine gemeinsame Heizungs- und WC-Anlage (inkl. WC-Anlage) für beide Objekte geplant und genutzt werden. Somit könnten erhebliche Kosten insgesamt gesehen eingespart werden, die alleine für die Sportanlage gesehen, ohnehin anfallen würden. Dies gilt im Weiteren auch für die benötigten Parkplätze, die bereits zur Verfügung gestellt werden müssen.

Ein weiterer Vorteil, der sich durch die Lage ergeben würde, bringt direkte Vorteile für die bereits seit langem existierenden nahgelegene Naherholungs- und Aktivitätsgebiete, wie Eisweiher, Erlebnisfeld und Schulwäldchen mit Grillhütte, die keine WC-Anlage noch Parkplätze besitzen.

Nicht unwesentlich für den möglich anfallenden Lärm ist hierbei die Ortsrandlage, welches auch für die dort platzierten Sportfelder und der Goldbachhalle gilt. Hierbei kann und muss stets die Gesamtsituation dort betrachtet werden, die bereits existiert. Hierzu sind viele Möglichkeiten denk- und umsetzbar.

Die persönliche Meinung des Artikelverfassers zum „Haus der Gemeinde“ ist folgend, dass wir uns als Gemeinde diese, wohl für länger geltende einmalige Chance zum Bau eines solchen Hauses zum Wohle und Nutzen aller nicht entgehen lassen sollten. Die verhältnismäßig geringen Kosten im Vergleich zum bereits im Bau befindenden Sportanlage ist für die Anzahl der nutznießenden Mitbürger (die große Anzahl der Mitglieder in den Undenheimer Vereinen, der Gewerbetreibenden und Privatpersonen) auf den einzelnen herunter gebrochen gering und bietet für alle einen sicheren Mehrwert. Hierbei müssen die potentiellen Kosteneinsparungsmöglichkeiten durch den gemeinsamen Bau des Nachbargebäudes (Umkleide für den Spielbetrieb) auf alle Fälle genutzt werden. Wir Undenheimer/innen könnten und sollten die gewonnene Räumlichkeit im Sinne unserer Gemeinschaft für die anfallenden Zwecke und Ziele nutzen und somit einen weiteren Baustein einer aktiven Dorfgemeinschaft bilden.