Infoblatt Dezember 2017
Tempo 30 vor Schule und Kindergarten
Hartnäckigkeit zahlt sich aus, wenn es auch viele Jahre braucht!
(cs) Bereits ein altes Informationsblatt aus dem Jahre 1999 der BfU beinhaltet verschiedenste Zielsetzungen unserer Gruppierung aus dieser Zeit – u.a- „Der Schulweg der Kinder in Undenheim muss besser abgesichert werden. […] Hier ist zumindest an eine deutlichere Beschilderung im Bereich Schule und Kindergarten, an eine Tempo Begrenzung auf 30 km/h […] zu denken.“
Kontinuierlicher Austausch mit den Straßenbaubehörden insbesondere des Kreises und unzählige Verkehrsschau-Termine haben viele Jahre später zu den bekannten Verschwenkungen vor Schule und Kindergarten geführt, nachdem weder Verkehrsampeln, Zebrastreifen noch eine Tempo 30 Zone als realistische Alternativen einzustufen waren.
Nun ist es soweit: am 29. Mai 2017 (Info untere Verkehrsbehörden im Juni 2017) wurde eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf die Anordnung von Tempo 30 im Bereich schutzbedürftiger Einrichtungen vorgenommen.
Damit liegen nun die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Anordnung von „Tempo 30“ aus Verkehrssicherheitsgründen im Bereich besonderer Einrichtungen vor.
Bereits im November hatte die Verwaltung durch den ständigen Einsatz unseres Bürgermeisters die schriftliche Bestätigung vorliegen, dass im Bereich Kita/Schule die 30 km/h Beschränkung kommt. Selbst die Beschilderungsplanung liegt konkret vor.
Hartnäckigkeit zahlt sich aus!