Infoblatt August 2017
Der zähe Weg zur Undenheimer Sportstätte
Kreis übergibt Gemeinde Undenheim Bescheid über 150.000 € für Kunstrasenplatz
(cs) Im Rahmen einer kleinen Feierstunde am 25.04.2017 im Kreistagssaal der Kreisverwaltung Mainz-Bingen übergab Landrat Claus Schick Undenheims Bürgermeister Wilhelm Horn im Rahmen der Sportstättenförderung einen Zuwendungsbescheid von über 150.000 € zum Bau eines Kunstrasenplatzes.
Damit ist –nachdem Anfang des Jahres nach teilweise zähen Verhandlungen mit den Eigentümern auch der Grunderwerb „in trockene Tücher“ gebracht werden konnte– ein weiterer Meilenstein für den Bau der Sportstätte erreicht.
Dem Förderbescheid vorausgegangen war die Entscheidung, auch einen Neubau eines Kunstrasenplatzes in Undenheim zu bezuschussen, da ein Umbau am bisherigen Standort nicht möglich war. Der -laut der beim Landkreis ansässigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB)- ortsbildprägende und dadurch nicht fällbare Baumbewuchs hätte die Lebenszeit durch den Laub- und Sameneintrag, der zurzeit auch auf dem Tennenplatz erkennbar ist, stark verkürzt. Der ursprüngliche Antrag auf Zuwendung für den Umbau an gleicher Stelle musste daraufhin überarbeitet (Neubau) und die entsprechenden Entscheidungsprozesse erneut durchlaufen werden, wie in den Gemeinderatssitzungen mehrfach mitgeteilt.
Neben der Wartezeit auf die Förderungszusage der Verbandsgemeinde in Höhe von 52.500 wird nun noch die formale Grundstücksvereinigung der erworbenen Parzellen durch den Kreis gefordert, der sich die Verwaltung ohne Zeitverzug annehmen wird. Der Antrag auf Baugenehmigung für den Sportplatz wurde nach Förderzusage umgehend mit der Hoffnung auf eine schnelle Genehmigung beim Kreis eingereicht. Dies könnte allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen, da z.B. die Erteilung der Baugenehmigung für die Toilettenanlagen am Will-Platz ein halbes Jahr gedauert hat.
Die Finanzierung steht und die Verwaltung „scharrt mit den Hufen“, die Ausschreibung und dann den Baubeginn anstoßen zu können.
Auch die Finanzierung und die Beschlüsse für die Umkleiden und das Haus der Gemeinde stehen. Allerdings wurde das Haus der Gemeinde auf Antrag und durch die Stimmen der Opposition aus dem Haushalt 2017 herausgenommen, was zur Konsequenz hat, dass weder das Haus der Gemeinde noch (ohne erneute Umplanung, da die bisherige Planung zur Kostenersparnis eine Heizung und die öffentliche Toiletten im Haus der Gemeinde vorsieht) der Umkleidetrakt in die Genehmigungsphase bzw. dann in die Ausführungsplanung überführt werden können. Dennoch wird die Verwaltung nach den Sommerferien (und nicht erst wie üblich in diesen Planungsphasen) den Kontakt zu den Vereinen aufnehmen, um vorlaufend einen neutralen Blick auf die Bedürfnisse der zukünftigen Nutzer zu ermöglichen.
Eines wurde nun erneut durch die vom Kirchenvorstand im letzten Kirchenblättchen veröffentlichte Verlautbarung deutlich: das evangelische Gemeindehaus steht für ein Haus der Gemeinde nicht zur Verfügung, wie häufig es in der Presse auch anders dargestellt wird.
Wenn man den ganzen Verzögerungen etwas Gutes abringen möchte, dann vielleicht, dass sich die Gemeindeverwaltung nun noch um weitere Fördermittel für den Bau der Gebäude über Landesmittel bemühen kann und wird.