Infoblatt Oktober 2016

 
 

Zukunftsweisendes Projekt: „Haus der Gemeinde“

 
Warum spricht sich die BfU für den Standort „neue Sportanlage“ aus?
 
(ss) Am Standort der neuen Sportanlage sind neben der erforderlichen Umkleide für Schiedsrichter und Mannschaften sowie der Abstellmöglichkeit für das Wartungsgerät weitere Erfordernisse zu berücksichtigen. So bedarf es einer für die Zuschauer zugänglichen WC-Anlage und wünschenswert ist auch ein fester Standort für einen Getränkeausschank sowie eine Möglichkeit für die Zuschauer, sich bei nasser oder heißer Witterung unterzustellen.

In BfU-internen und in Ausschuss-Sitzungen wurde dieses Thema diskutiert und die Idee aufgegriffen, den zunächst kleiner geplanten Ausschank so zu erweitern, dass alle Vereine und Gruppierungen im Ort diesen als Raum für Probestunden, Sitzungen und ähnliches nutzen können.

Das Konzept erhielt zunächst den Arbeitstitel “Haus der Vereine”. Die Integration aller Funktionen in ein einziges Gebäude am Sportgelände erschien plump und unförmig – hieraus entstand die Idee zu zwei getrennten Baukörpern. Die Abtrennung der “öffentlichen” Funktionen von den direkt mit dem Sportbetrieb verbundenen eröffnet ferner die Möglichkeit, den Schutzzaun um den Platz so zu gestalten, dass die nunmehr “Haus der Gemeinde” benannten Räumlichkeiten an spielfreien Tagen genutzt werden können, ohne Zutritt zum Platz gewähren zu müssen. Auch könnte das nah gelegene Erlebnisfeld intensiver genutzt werden, dank der dann verfügbaren Sanitäranlagen!

Natürlich ist ein solches Gebäude auch an anderen Stellen im Dorf denkbar – nur entfallen damit sämtliche Synergieeffekte:

  • In das verbleibende Sanitärgebäude an der Sportanlage müsste zwangsläufig ein öffentliches WC für Damen, Herren und Behinderte integriert werden. Auch teilen sich beide Gebäude zurzeit eine Heizanlage, die dann ebenfalls im Sanitärgebäude installiert werden muss. Damit steigen die Kosten für das Sanitärgebäude am Sportplatz, sollte auf das “Haus der Gemeinde” an dieser Stelle verzichtet werden.
  • Gemeinsame Nutzung: Parkplätze u. Gelände
  • Ein neues Projekt erzeugt neue Planungszeit und -kosten.
  • Es müsste ein Gebäude bzw. ein Grundstück gefunden und ggf. angekauft werden.

Als Möglichkeit, den Vereinen und Bürgern mehr Räumlichkeiten im Dorf zur Verfügung stellen zu können, bieten sich neben einem Neubau auch Ausbau und Sanierung bestehender Gebäude an. Hier werden häufig Heimatmuseum und das Ev. Gemeindehaus genannt.

Die wünschenswerte Belebung des Ortsmittelpunkts steht hier im Konflikt mit Anwohnern, die sich heute schon gestört fühlen. Im Heimatmuseum konkurrieren Ausstellungen mit ggf. regelmäßig stattfindenden Vereinsveranstaltungen. Durch Nutzungseinschränkungen erscheint das Museum besser für einmalige Veranstaltungen geeignet.

Dennoch wurden für beide Objekte mögliche Umbaumaßnahmen bereits überlegt. Die erforderliche Berücksichtigung von Denkmalschutzbelangen konkurriert in beiden Fällen mit einer barrierefreien Gestaltung.

Im Falle des Ev. Gemeindehauses stehen der Kirchengemeinde 90qm an Räumlichkeiten zu. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein bleibendes Nutzungsrecht durch die ev. Kirchengemeinde Teil der Verkaufsbedingungen wäre. Die öffentlichen Räume müssten im oberen Stockwerk durch zwei getrennte Treppenhäuser (Fluchtweg- und Brandschutzauflagen) erschlossen werden. Zu einem möglichen Außenaufzug für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer hat sich die Denkmalbehörde bereits negativ geäußert. Schlussendlich steht das Ev. Gemeindehaus nicht zur Veräußerung.