Infoblatt Oktober 2015
Barrierefrei durch Undenheim I
Ausbau aller vorhandenen Bushaltestellen
(hk) Nicht nur aufgrund des demografischen Wandels und somit zur Integration der älteren Mitbürger ins Dorfleben hat sich die BfU dieses Themas angenommen. Auch bei scheinbar normalen Alltagssituationen wie beim Kinderwagenschieben oder dem Laufen an Krücken wird man sich bewusst, wie schnell man mobilitätseingeschränkt sein kann und merkt, wie hoch ein Gehwegbord oder eine Einstiegskante in den Bus ist. Dementsprechend hat die Fraktion der BfU in der Gemeinderatssitzung vom 13.05.2015 einen Antrag auf Prüfung der Möglichkeit des barrierefreien Ausbaus aller vier Bushaltestellen (pro Richtung) in Undenheim durch die Gemeindeverwaltung gestellt. Die aktuelle Situation an den Haltstellen im Ort stellt sich zurzeit so dar, dass durch die vorhandenen Bordsteinhöhen der Einstieg für mobilitätseingeschränkte Menschen nur sehr schwer möglich ist. Hierzu gehören z. B. Personen mit Gehbehinderung.
Für Menschen mit ggf. noch stärkerem Behinderungsgrad, wie z.B. Rollstuhlfahrer, ist die Nutzung der Busse deshalb oft gar nicht möglich.
Auch Sehbehinderte haben an den vorhandenen Bushaltepunkten derzeit kaum bis gar keine Orientierungshilfen, die ihnen den Ein- bzw. Ausstieg erleichtern würden.
Darüber hinaus hat sich die BfU-Fraktion bei entsprechender Machbarkeit für die Beantragung von Fördermitteln nach dem sog. Landesverkehrsfinanzierungsgesetz
Kommunale Gebietskörperschaften eingesetzt und den Landkreis Mainz-Bingen als Aufgabenträger eingebunden. Bei den zuständigen Stellen zeigte man sich – vor dem Hintergrund des Behindertengleichstellungs-gesetzes und dem novellierten Personenbe-förderungsgesetz, wonach bis 2022 alle Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut sein sollen – gegenüber dem Anliegen aufgeschlossen. Allerdings müsse man im gesamten Landkreis zuerst erheben, welche Bushaltestellen nicht barrierefrei sind bzw. welche davon hoch frequentiert sind. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben und vor dem Hintergrund eines ggf. 2019 auslaufenden Landesfördertopfes hoffen wir von der BfU auf eine zügige Bewertung und werden unabhängig davon den Sachstand erfragen.
Ist diese Auswertung dann erfolgt, werden in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM), der Behindertenbeauftragten des Kreises und dem ÖPNV-Anbieter bestmögliche Lösungen erarbeitet werden.