Infoblatt April 2015

 
 

Neufassung der Hauptsatzung

 
Neuer Ältestenrat und Priorisierung des Bereichs Soziales & Kultur
 
Die Hauptsatzung der Gemeinde regelt die Ausgestaltung der öffentlichen Bekanntmachungen, Art und Besetzung von Gemeindeausschüssen, die Anzahl von ehrenamtlichen Beigeordneten zur Unterstützung des Ortsbürgermeisters und deren jeweilige Aufwandsentschädigungen.

Was ändert sich?

Mit der am 10.02.2015 im Gemeinderat mehrheitlich angenommenen umfassend überarbeiteten Hauptsatzung setzt die BfU-geführte Verwaltung zwei wesentliche Schwerpunkte: Die Gemeindeorgane werden um einen Ältestenrat ergänzt und die Aufgaben und Benennungen der Ausschüsse werden den heutigen Bedürfnissen angepasst. Hierbei erfährt besonders der Bereich Soziales und Kultur eine deutliche Aufwertung.

Ältestenrat

Der neu geschaffene Ältestenrat dient dem Bürgermeister zur Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen und wird von diesem bei Notwendigkeit bzw. einmal im Quartal einberufen. Ungeachtet des jeweiligen Alters besteht der Ältestenrat aus dem Ortsbürgermeister, den Beisitzern und je einem Gemeinderatsmitglied aller im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppierungen. Die Funktion dieses Gremiums ist die Kommunikation und initialisierende Diskussion politischer Themen und Vorhaben der Verwaltung. Ältestenräte haben sich bereits in vielen Gemeinden erfolgreich bewährt, da sie zum frühzeitigen Meinungsaustausch aller Gruppierungen beitragen, nicht erst wenn Beschlussvorlagen zu den jeweiligen Gemeinderatssitzungen ausformuliert, von der VG-Verwaltung zentral gedruckt und verteilt wurden.

Benennung der Ausschüsse

Der Ortsgemeinderat bildet weiterhin vier Ausschüsse. Die einzelnen Aufgabengebiete werden an die heutigen Bedürfnisse angepasst, was sich in den geänderten Bezeichnungen widerspiegelt. Im Einzelnen heißen die Ausschüsse nun:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Ausschuss für Bauen und Dorferneuerung
  • Ausschuss für Soziales, Kultur, Sport, Heimatpflege, Jugend und Senioren
  • Ausschuss für Landwirtschaft, Weinbau und Umweltschutz

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt als führender Ausschuss unverändert auch die Aufgaben des Rechnungsprüfungs- und des Petitionsausschusses wahr. Die Themen Umweltschutz und Dorferneuerung werden nun namentlich dem ehemaligen Landwirtschafts- sowie Bauausschuss zugeordnet, wodurch ihrem weiter gestiegenen Gewicht in der Gemeindeverwaltung Rechnung getragen wird.

Die größte Änderung betrifft den Sozialausschuss, dessen neuer Name die Zielrichtung mehrerer Schwerpunkte aus dem Programm der BfU aufnimmt. Jugend- und Seniorenprojekte sollen verstärkt in der Arbeit des Ausschusses aufgenommen werden, beispielsweise um Bestrebungen und Projekte der Ortsvereine mit Programmen auf Kreis- und VG-Ebene zu koordinieren. Eine weitere wichtige Aufgabe wird unter dem Leitbegriff Heimatpflege die Vorbereitung und Weichenstellung der Feierlichkeiten und Aktivitäten zum 1250-Jahr Jubiläum der Gemeinde Undenheim in 2017 sein.

Die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde Undenheim stammte aus dem Jahr 1995 und wurde seit dieser Zeit vier Mal geändert und ergänzt. Die nun durch die BfU-geführte Gemeindeverwaltung vorangetriebenen Änderungen wurden zum Anlass genommen, die gesamte Satzung redaktionell zu überarbeiten und als Ganzes neu zu beschließen.

Die Rahmenbedingungen für eine kooperative Umsetzung wichtiger ortspolitischer Schwerpunkte im Sinne Undenheims sind nun gesetzt. Wir wünschen den Gremien eine konstruktive und zielgerichtete Arbeitsatmosphäre.