Infoblatt Mai 2014 Nr. 2

 
 

Möglichkeiten der Stimmabgabe bei der Kommunalwahl 2014

 
Für Sie aufbereitet!
 
Listenstimme

Sie können den Wahlvorschlag einer Partei oder einer Wählergruppe unverändert annehmen, in dem Sie in der Kopfleiste des Stimmzettels Ihre Partei oder Wählergruppe ankreuzen und damit den Wahlvorschlag akzeptieren. Das bedeutet, Sie sind bei der Partei Ihrer Wahl mit den BewerberInnen in der genannten Reihenfolge einverstanden. Bei der Auszählung der Stimmzettel werden automatisch den aufgeführten BewerberInnen in der Reihenfolge des Wahlvorschlags von oben nach unten je eine Stimme zugeteilt.

Streichen von KandidatInnen

Sie haben die Möglichkeit, BewerberInnen der Partei Ihrer Wahl, die Sie nicht berücksichtigen wollen, zu streichen. Diese erhalten dann keine Stimme. Für gestrichene KandidatInnen können Sie – um keine Stimme zu verlieren – andere Bewerberinnen bzw. Bewerber kennzeichnen.

Einzelstimme und Listenstimme

Sie können den Wahlvorschlag Ihrer bevorzugten Partei oder Wählergruppe ankreuzen und zugleich in einem oder mehreren Wahlvorschlägen Einzelstimmen an BewerberInnen vergeben. Die Kennzeichnung des Wahlvorschlags hat zur Folge, dass die Stimmen, die nicht durch Einzelstimmenvergabe ausgeschöpft wurden, den BewerberInnen der angekreuzten Partei in der aufgeführten Reihenfolge zugeteilt werden. Auf den Wahlvorschlag 1 entfallen in diesem Beispiel 8 Stimmen, die restlichen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag 3.

Kumulieren

Sie können Ihre 20 Stimmen einzeln vergeben, indem Sie die Stimmen BewerberInnen eines Wahlvorschlags oder mehrerer Wahlvorschläge verteilen. Gibt es Kandidatinnen und Kandidaten, die Sie besonders bevorzugen möchten, erhöhen Sie deren Chancen, gewählt zu werden, indem Sie ihnen bis zu drei Stimmen geben.

Panaschieren

Sie können im Rahmen der von Ihnen zu vergebenden 20 Gesamtstimmen in mehreren Wahlvorschlägen BewerberInnen ankreuzen, die nach Ihrer Meinung besonders geeignet sind. Neben dem Panaschieren können Sie kumulieren. Sie müssen nicht unbedingt einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste kennzeichnen. Sie können Ihre 20 Stimmen auch einzeln an BewerberInnen vergeben.

Reststimmen

Wenn sie nach Kumulieren und Panaschieren noch Stimmen übrig haben, gibt es drei Möglichkeiten: 1. Tun Sie nichts, verfallen Ihre restlichen Stimmen. 2. Sie können weitere BewerberInnen einzeln ankreuzen oder 3. die von Ihnen bevorzugte Liste kennzeichnen, dann verteilen sich Ihre Reststimmen auf weitere KandidatInnen dieser Liste, und Sie haben alle Stimmen ausgenutzt.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Gemeinderatswahl nicht mehr als 20 Personenstimmen vergeben, sonst wird der Stimmzettel ungültig!