Infoblatt Mai 2014 Nr. 2

 
 

Liebe Undenheimerinnen, liebe Undenheimer,

 
als wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Undenheim entscheiden Sie am 25. Mai 2014 mit Ihrer Stimmabgabe über die Zusammensetzung

  • des Europaparlamentes
  • des Kreistages (nicht des Landrates, dieser wurde bereits 2009 für 8 Jahre gewählt!)
  • des Verbandsgemeinderats Rhein-Selz
  • Direktwahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
  • des Gemeinderates in Undenheim
  • Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin / Ortsbürgermeisters in Undenheim

Diese Information soll dazu dienen, Sie frühzeitig mit den verschiedenen Stimmabgabemöglichkeiten vertraut zu machen. Wir möchten uns an dieser Stelle auf die letzten zwei aufgeführten Wahlen beschränken. Alles weitere finden Sie auf unserer Homepage!

Gemeinderatswahl

Es werden 20 Ratsmitglieder gewählt. Sie können eine Listenstimme vergeben sowie insgesamt 20 Einzelstimmen: kumuliert bis zu 3 Stimmen auf einen Bewerber, panaschiert auf Bewerber verschiedener Listen. Auch können Sie Bewerber streichen. Es treten an: BfU, SPD, CDU, WLU

Direktwahl der/des Ortsbürgermeisterin / Ortsbürgermeisters

Bei dieser Wahl können Sie durch eine Stimmabgabe zur Direktwahl einer Kandidatin oder eines Kandidaten beitragen. Es treten an: Wilhelm Horn (BfU, aktueller Ortsbürgermeister), Christa Möller (SPD) Gewählt ist die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint.

Wichtige Hinweise

Die Wahllokale (Goldbach-Halle) sind am 25. Mai 2014 für die Kommunalwahl und die Europawahl von 8.00 – 18.00 Uhr geöffnet. Falls Sie am 25. Mai 2014 nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Bitte nutzen Sie hierzu den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Frist zur Abgabe der Anträge endet am Freitag, den 23. Mai 2014, 18.00 Uhr (Kommunalwahlen, Europawahl)

Das Wahlverfahren bei der Wahl des Gemeinderates

Als Wählerin oder Wähler haben Sie bei den Gemeinderatswahlen verschiedene Möglichkeiten der Stimmabgabe:

1 – Eine Liste kennzeichnen (Kennzeichnung einer Partei oder einer Wählergruppe und damit den Wahlvorschlag so annehmen, wie von der Partei oder Wählergruppe vorgeschlagen).

2 – Eine Liste kennzeichnen und gleichzeitig in der gekennzeichneten Liste Personenstimmen vergeben oder Kandidaten streichen.

3 – Eine Liste kennzeichnen, in dieser Kandidaten streichen und in verschiedenen Listen Personenstimmen vergeben.

4 – Keine Liste kennzeichnen und nur Personenstimmen vergeben (bis zu 20 Stimmen).

Welche Möglichkeiten der Stimmabgabe Sie im einzelnen haben, zeigen die Beispiele auf der nächsten Seite. Bei Mehrfachbenennungen erhalten dreifach aufgeführte BewerberInnen drei Stimmen, doppelt aufgeführte BewerberInnen zwei Stimmen.

Sie haben die Wahl! Nutzen Sie bitte Ihr gutes Recht, nehmen Sie selbst Einfluss, entscheiden Sie mit und übernehmen Sie Verantwortung für unseren schönen Ort.

Herzlichst Ihr

Marcus Becker
Vorsitzender der BfU