Infoblatt Januar 2014

 
 

Anhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuersätze

 
Im Haushaltsjahr 2014 ungerecht aber unvermeidbar – Landesgesetz ist umzusetzen
 
Unter dem Tagesordnungspunkt „Anpassung der Realsteuerhebesätze im Haushaltsjahr 2014 für die Grundsteuer A und B“ der letzten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr verbarg sich nichts anderes als eine erneute von der rheinlandpfälzischen Landesregierung veranlasste zusätzliche Belastung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Denn es ist die zweite derartige Erhöhung in dieser Legislaturperiode. Obwohl die kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz immer wieder fordern, bei der Reform der Kommunalfinanzen nachhaltig nachzubessern, wälzt die SPD/Bündnis90/Grüne-geführte rheinland-pfälzische Landesregierung die zunehmende Soziallast weiterhin auf die Kommunen ab. Dies, obwohl sie sich verpflichtet hat, die Kommunen angesichts der überbordenden Sozialhaushalte deutlich zu entlasten. Aber das Gegenteil davon geschieht: Man hat das Innenministerium damit beauftragt, zusätzliche Einnahmepotentiale zu ermitteln. Und das wurde fündig bei den Gewerbetreibenden und den Grundstückseigentümern.

Die Landesregierung hat daher am 26. Februar 2013 einen Entwurf zur Änderung des Landesfinanz-Ausgleichsgesetzes vorgelegt. In dessen neuer Fassung orientiert man sich nicht an der Mehrzahl der Bundesländern, deren Realsteuerhebesätze niedriger liegen als in Rheinland-Pfalz, sondern an den beiden Bundesländern, die Ihren Bürgerinnen und Bürgern bereits höhere Grundsteuern abverlangen – Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Denn es handelt sich hierbei schließlich um ein Steuermehraufkommen von 52 Millionen Euro. Das lässt sich keine Landesregierung gerne entgehen. Zum zweiten Mal binnen zweier Jahre sollen also die Grundsteuern und die Gewerbesteuer erhöht werden. Die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A von 285 auf 300 %, für die Grundsteuer B von 338 auf 365 % und der Gewerbesteuer machen für Undenheim 19.300 Euro aus.

Es gab unsererseits intensive Überlegungen dazu, wie diese zusätzliche Belastung der Undenheimer Bürgerinnen und Bürger abzuwenden ist. Leider gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben dafür keine Möglichkeit. Denn dann erhielten wir – wie im Gesetz angedroht – für die Umsetzung der neuen Kita und mittelfristig für den gewünschten Kunstrasenplatz dringend erforderliche Fördergelder nicht. Daher sind wir gezwungen, dem neuen Landesgesetz zu folgen.