Infoblatt Juni 2013

 
 

Bürgerbegehren

 
Bei möglichst vielen Entscheidungen Bürger einbinden – beim Thema Windenergie steht dem jedoch das Recht entgegen
 
In der Diskussion um das Bürgerbegehren gemäß §17a der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz gegen die Errichtung neuer WEA1 in Undenheim führte die Fraktionssprecherin aus, dass es für viele Gemeinderatsmitglieder stimmig gewesen wäre, in diesem Zusammenhang ein Bürgerbegehren durchzuführen. Dies, um so möglichst alle Bürger in den politischen Entscheidungsprozess einzubinden und diesen – neben ihrer Entscheidung bei den Kommunalwahlen – immer auch wieder in Einzelfragen Mitsprache zu ermöglichen. Leider stünden dem die rechtlichen Rahmenbedingungen entgegen:

„Die zuständige VG-Verwaltung hat die Gemeindeverwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Da ein Bürger-begehren gegen einen bestehenden Flächennutzungsplan laut Kommunal-recht nicht möglich ist.“

Weiter führte sie aus, dass sich die Ratsmitglieder nicht gegen geltendes Recht positionieren könnten: “Selbst wenn wir einem Bürgerbegehren zustimmten, würden Ortsgemeinde- und VG-Verwaltung und in letzter Instanz der Rechtsausschuss des Landkreises Mainz-Bingen dieses wieder einkassieren.“

Abschließend kritisierte sie den Stil, in dem diese Diskussion in der Gemeinde geführt worden sei. Auch haben sich die Gemeindevertreter der SPD – ohne die rechtlichen Vorgaben des demokratischen Rechtsstaates zu akzeptieren – hier gegen Bundesgesetz platziert und die Vorlage abgelehnt.