Aus dem Gemeinderat

 

30.08.2018

 

VG nimmt Stellung zu Vorkaufsrecht

(hk) In der letzten Gemeinderatssitzung nahm die VG zum Vorkaufsrecht – von der SPD-Fraktion eingefordert – Stellung. Anlass waren unter anderem das Ev. Gemeindehaus sowie laut SPD „inflationäre“ Satzungsbeschlüsse.
Bezogen auf das Ev. Gemeindehaus wurde erläutert: „Für dieses Gebäude gilt – weil im speziellen Bereich des Ortskerns – die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung, die ähnlich zu einer Vorkaufsrechtssatzung behandelt wird: Bei Verkauf oder Umgestaltung entscheidet der Gemeinderat. Weder die Ortsverwaltung oder gar der Bürgermeister allein können beschließen. „Es ist die Sache des Gemeinderats“, der in den letzten Jahren 10 Satzungsbeschlüsse fasste. Viele Satzungen wurden sowohl mit Stimmen der BfU als auch der Oppositionsparteien beschlossen.
„Überwiegend zur Verbesserung der Verkehrsführung oder zur Schaffung von öffentlichem Parkraum“, sind die Gründe, wodurch die Gemeinde sich zumindest die Möglichkeit sichern will, „Problemzonen“ in der Ortslage zu entschärfen.
„Eine beschlossenes Vorkaufsrecht haben wir allerdings so nicht ausgeübt, da der Ortsverwaltung das Objekt vorab zum Kauf angeboten wurde“, erläutert Bürgermeister Horn.
Auch zum SPD-Antrag zur Aufhebung des Beschlusses bezüglich Abgabe des Nießbrauchsrechts im Ev. Gemeindehaus nahm die VG Stellung. „Es gibt kein Nießbrauchsrecht, was im Grundbuch eingetragen ist“, so die Aussage in der schriftlichen Stellungnahme von VG-Mitarbeiter Julian Mader. Nichtdestotrotz wolle die Kommunalaufsicht abschließend prüfen. Hintergrund: Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung von 14.12.2017 nach vorheriger Zustimmung der Kirchengemeinde der Vertragsauflösung zugestimmt, auch wegen der Eigennutzung der Räumlichkeit als Pfarrbüro.