Erläuterungen zum Natur- und Artenschutz in Undenheim

 

Wie alle Gemeinden in Rheinland-Pfalz unterliegt Undenheim Regelungen, sobald Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen werden sollen. Das Verhältnis zwischen Baurecht und Naturschutzrecht wird in Gesetzen geregelt. Die Belastung der Natur durch Bebauung, Versiegelungen etc. sind im Vorfeld der Maßnahmen im Rahmen eines Ökokontos zu kompensieren. So werden Kompensationsmaßnahmen vor Eingriffen umgesetzt und in einer Art Sparbuch in den Kommunen angehäuft und später bei notwendigen Eingriffen wieder abgebucht.

Der Ökokonto-Betreiber Gemeinde geht bei dem Erwerb der Flächen in Finanzierungsvorleistung. Das kann je nach Größe der Flächen zu einer erheblichen Belastung der kommunalen Kasse führen. Dennoch wird in Undenheim kontinuierlich an der Pflege dieses Gleichgewichtes gearbeitet. Es wird versucht, Eingriffe in Natur und Landschaft durch naturnahe Nutzung/Gestaltung von Flächen auszugleichen.  Nicht zuletzt durch die großen Renaturierungsaufwendungen  (z.B. Nordelsheimer Bach), die in die Undenheimer Gemarkung geholt worden sind.

Als kleinere Maßnahme gilt beispielsweise der Rückbau von geteerten landwirtschaftlichen Wegen zu nicht versiegelte Schotterwege,- wie in letzter Zeit entlang des Talgrabens geschehen. Diese errechneten qm werden dem Ökokonto gutgeschrieben.

Im Sinne des Artenschutzes wurde zum Beispiel 2014 im Rahmen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ im Auftrag der Gemeinde ein Feldhamsterschutzkonzept erstellt. Der sogenannte „Luzerneacker“ (Flur 9, Parzelle 171, ca. 3.000 qm) wurde als sogenannte Feldhamsterschutzmaßnahme angelegt und auch in den Plänen so vermerkt.

Aber nicht alle gut gemeinten Maßnahmen funktionieren, denn die Natur unterliegt ihren eigenen Gesetzen: Es siedelten sich keine Feldhamster in dieser Schutzzone an. Demzufolge wurde 2017 die Feldhamsterschutzmaßnahme „Luzerneacker“ aufgehoben, da sie an dieser Stelle keine Funktion erfüllen kann. Da die Fläche aber im Bebauungsplan als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche ausgewiesen war, wurde wegen der Aufhebung und Freigabe zur Ackernutzung eine entsprechende Kompensation im Ökokonto der Gemeinde vorgenommen. Das Restguthaben dieses Kontos weist allerdings seit Jahren ein hohes Guthaben auf, für das Undenheim in der Verbandsgemeinde Anerkennung gezollt wird.

Es bleibt, evtl. an anderer Stelle wieder einen Vorstoß für den Feldhamsterschutz zu wagen. So werden im weiter südlichen Bereich der Undenheimer Gemarkung Flächen für eine Feldhamsterschutzmaßnahme gesucht. Hier können die sogenannten „Hamsterstreifen“  in bewirtschafteten Ackerflächen angelegt werden. Hamsterstreifen unterliegen gewissen Vorschriften bei der Bewirtschaftung. Eine wichtige Maßnahme ist z.B. ein Stehenlassen von Restgetreide bei der Ernte und der verspätete Umbruch der Stoppeln nach Abschluss der Ernte in den Sommermonaten. Ein Zeitraum von ca. 10 Tagen reicht den Tieren meist aus um ausreichende Wintervorräte von mindestens 2 kg Körnern zu sammeln.

Quelle: Rhein-Selz Aktuell (20/2018)

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