„Feldwegestreit“ vor Gericht beendet / Bürger zieht Klage zurück
Am 30.04.2019 wurde der so genannte Feldwegestreit zwischen einem Undenheimer Bürger und der Gemeindeverwaltung in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelt.
Aufgrund der Aussichtslosigkeit seiner Erfolgschancen hat der Undenheimer Bürger auf Anraten der Richter mit dem Hinweis, dass bei einer Urteilsverkündung weitere Kosten auf ihn zukämen, seine Klage zurückgezogen.
Wir bedanken uns bei der Allgemeinen Zeitung für die Richtigstellung – Artikel vor der letzten Ratssitzung vor der Kommunalwahl am 09.05.2019 – dass Undenheim „nicht blechen muss“, wie es am 04.01.19 zu lesen war.
Kommentar zur Öffentlichkeitsarbeit von Heiko Krebs:
Es käme dem Gemein(de)wohl zu Gute, wenn man sich künftig bei Berichterstattungen nicht nur auf Aussagen einer Seite verlässt und entsprechend neutraler berichtet. Manches von Gemeinde(rats)seite war bzw. ist in diesem besonderen Falle nicht-öffentlich in Rat und Ausschuss z. B. besprochen und beschlossen worden und konnte bzw. kann entsprechend nicht der „schreibenden Zunft“ just-in-time zur Verfügung gestellt werden. Das muss/sollte in einem Rechtsstaat wie dem unseren respektiert werden.
Zusätzlich sollte man sich bei der Allgemeinen Zeitung als „neutral berichterstattende“ Tageszeitung sicher sein, dass man gerade bei sensiblen Themen zu 100% Hintergrundwissen und alle Informationen hat. Ebenso würden wir uns für die Gemeinde freuen, wenn auch die CDU ihren u.a. am 23.03.2019 veröffentlichten Artikel richtigstellt, dass die Gemeindeverwaltung kein Schadenersatz aus o.g. genannten Gründen leisten muss, auch wenn es ein Mitglied aus ihren Reihen betrifft. Und sie sollte künftig abwägen, ob sie sich beim nächsten Rechtsstreit eines Mitglieds wieder hinter dieses stellt, bevor ein Urteil gesprochen ist oder alle Fakten auf dem Tisch liegen.