Vom Land gewollt: „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ / Unterschiedliche Ergebnisse im Rat

 

Nach einstimmigen Ausschussempfehlungen beschloss der Gemeinderat am 09.05.2019 ebenfalls
einstimmig die Änderung des Bauleitverfahrens „Alter Ortskern, 9. Änderung“ im Bereich des
westlichen Endes der Storchengasse sowie der sich daraus ergebende Änderungen der darauf
liegenden Veränderungssperre.

Ebenso einstimmig – nach vorangegangenem mehrheitlicher Empfehlung der Ausschüsse –
verabschiedete der Rat den Abwägungsvorschlag in der ihm vorgelegten Fassung und die Satzung für
das Bauleitverfahren zum Bebauungsplan „Am Spess, 4. BA“ in Verbindung mit den Bebauungsplänen
„Nr. 3, 6. Änderung“, „Hinter der Schule, 4. Änderung“ und „Am Spess 3. BA, 2. Änderung “. „Damit
bleiben wir vor der Frist 30.06.2019, zu der der Bebauungsplan rechtsgültig sein muss“ so VG-
Bürgermeister Klaus Penzer.

Allerdings folgte der Rat nicht der Empfehlung des Ausschusses zum Grundsatzbeschluss der
Änderung des Bauleitverfahrens „Alter Ortskern“ im westlichen Bereich der Tränkgasse. Hier
solle im künftigen Ausschuss bzw. Rat nochmals beraten werden. Als Begründung wurde angeführt, dass eine
Beeinträchtigung des nahegelegenen Sportstättenbetriebes durch Lärmemission ausgeschlossen
werde müsse. Zudem wurde angemahnt, die Entscheidung habe Auswirkung auf die Ergebnisse der
beschlossenen Dorfmoderation bzw. auf die geplante die Fortschreibung des Dorfentwicklungsplans.

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