Entscheidung über die Fortführung des Bauleitverfahrens vertagt / Rat fehlt Informationen zur erforderlichen Ausgleichsfläche
Der am 09.04.2019 im Zuge der Ausschusssitzung vorgestellte artenschutzrechtliche Fachbeitrag zum Bauleitverfahren für den Bebauungsplan „Nördlich der Staatsrat-Schwamb-Straße“ sowie die Erläuterungen durch die Mitarbeiterin der Verbandsgemeinde – Frau Helmus – legten dar, dass u.a. aufgrund des teilweise vorhandenen alten Baumbewuchses sowie von seltenen Vogel- und Fledermausarten für den westlichen Bereich des Plangebiets zwischen Flachsgasse und Hahnheimer Straße allein 1,5 ha Ausgleichsfläche erforderlich wären, deren Ausweisung und Errichtung/Kauf von der Gemeinde getragen werden müsse.
Verfahren einstellen und Aufstellungsbeschluss aufheben und zukünftig Einzelfallentscheidungen treffen – so die Empfehlung für die Ratsmitglieder in der Beschlussvorlage.
Um ggf. ein nach Bebauungsplan geordnetes Verfahren zumindest im östlichen Teilbereich des Plangebiets noch zu ermöglichen, baten die Ausschussmitglieder die VG-Mitarbeiterin, die erforderliche Ausgleichsfläche auch für den östlichen Bereich ermitteln zu lassen.
Da diese Information so kurzfristig nicht einzuholen ist, einigte sich der Gemeinderat darauf, die Sache bis zur Klärung zurück in den Ausschuss zu verweisen.